CDU Gemeindeverband Ilsfeld

CDU Infoveranstaltung: Datenenschutz und Vereinsleben – wie passt das zusammen?

Über 100 Vereinsvertreter diskutieren mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes

Über 100 ehrenamtlich engagierten Vereinsvorständen kamen zur Informationsveranstaltung der CDU Ilsfeld um mit den Landesbeauftragten für Datenschutz, Dr. Stefan Brink, zu diskutieren. Das Interesse war übergroß, den Vereinsfunktionären brannten viele Frage zur neuen Datenschutzgrundverordnung unter den Nägeln. 

 Landtagsabgeordnete Gurr Hirsch  zeigte bei Ihrer Einführung auf, wie uns das Thema Datenschutz im täglichen Leben begegnet. Sei es bei der Medizin als „gläserner Patient“, in unserem „Smart-Home“ oder über die zahlreichen Social-Media-Kanäle. Dabei gehen viele oft sehr leichtsinnig mit ihren Daten um. Aber wie sieht es aus bei den Vereinen? Kann ein Vorstandsmitglied für Datenpannen haftbar gemacht werden? Greift bald eine Abmahnwelle? Das konnte der Landesbeauftragte für Datenschutz, Dr. Brink, gleich etwas entkräften: „Sie müssen nicht damit rechnen, dass Vereine mit Bußgeldern belegt werden“. 

Dr. Brink erläuterte den Anwesenden nach dieser ersten „Entwarnung“ noch die Entstehung des Datenschutzes in Deutschland als Vorreiter auf diesem Gebiet. Seit Mai 2018 gilt nun die europäische Datenschutzgrundverordnung für alle Mitgliedsstaaten. Die vereinheitlichten Regelungen waren in erster Linie für europaweit tätige große Unternehmen gedacht, nicht für nur örtlich arbeitende kleine Unternehmen oder gar Vereine. Aber das Gesetz sieht vor, dass alle gleich behandelt werden. „Wenn Sie grundlegende Dinge beachten, kann Ihnen aber auch als Verein nichts passieren. Wir helfen dabei mit einem ausführlichen Ratgeber auf unserer Internetseite und stehen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung“, versprach Dr. Brink. Bei der Diskussion mit den anwesenden Vereinsfunktionären wurden Fragen zur Mitgliederverwaltung, zu E-Mailabfragen und vor allem zur Veröffentlichung von Namen und Bildern gestellt.  Die Fragen konnten ausführlich und verständlich von dem Landesbeauftragten beantwortet werden.